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Sachkundenachweis nach §11 TierSchG

Was ist das? Wer benötigt ihn?


Wusstest Du schon: Es kursieren Gerüchte, die besagen, daß jeder Tierbetreuer PER SE einen Sachkundenachweis nach §11 TierSchG nachweisen muß. 

 

Doch das ist falsch.

Einen Sachkundenachweis braucht man für die Haltung und den Umgang mit Tieren in einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung, für das Vermitteln von Tieren aus dem Ausland, die gewerbsmäßige Zucht, das Betreiben einer Tierpension oder für die Tätigkeit als Hundetrainer (siehe Dokumente unten).

 

Deshalb unterstelle ich Menschen - gerade denen die aufgrund ihres tiermedizinischen Berufs informiert sein müssten - schlichtweg Unwissenheit oder Eigeninteresse, wenn sie alle Tierbetreuer, auch die mobilen, dazu verpflichtet sehen wollen.

Warum Eigeninteresse? Ganz einfach: Der Nachweis kann binnen ein paar Tagen in Form von Seminaren (stolzer Kostenpunkt: um die ca. 600 Euronen !) sogar bei privaten Anbietern erworben werden. Die Prüfung selbst wird von berechtigten Tiermedizinern, die für ein Veterinäramt tätig sind, abgenommen.

Es handelt sich sozusagen für die Anbieter um eine zusätzliche Geldeinnahmequelle, die zu wirtschaftlich schwachen Corona-Zeiten sicherlich ganz besonders geschätzt werden dürfte. 

 

Um es kurz zu machen: 

JAAA! Regelmäßige Qualifizierungsnachweise sind super wichtig, weil man gegenüber den Tieren, die man betreut, eine große Verantwortung hat.  

Da eine Grundausbildung allein dieses Wissen nun einmal nicht hergibt, muß sich deswegen jeder einzelne, der in diesem Bereich arbeitet, selbst in die Verantwortung nehmen, sich regelmäßig fortzubilden. 

 

In diesem Zusammenhang denke ich, daß man sich auf unterschiedlichen Wegen fortbilden kann - solange es sich natürlich um seriöse Anbieter handelt! Das habe ich z.B. getan. Ich habe mir mein Wissen im Rahmen von Tierschutz-Fortbildungen und Praxiserfahrungen angeeignet und bin dabei, mich weiter fortzubilden, denn "wer rastet, der rostet". (Einen Teil dieser Fortbildungen kannst Du hier einsehen, am Ende der Seite unter "Zertifikate".)

Letztlich bin ich für mich zum Schluß gekommen:

Ich falle nicht unter die eingangs erwähnte Berufsgruppe, weil ich ausschließlich mobil betreue, keine Exoten versorge und kein Hundetraining anbiete sondern als Pädagogin beratend tätig bin, und ich meine Qualifikation auf anderem Wege erworben habe. Und deshalb benötige ich diesen Sachkundenachweis nicht. So einfach ist das. 

 

Wer sich schlau machen möchte, kann dies hier und jetzt tun und den aktuellen Gesetzestext nachlesen (einzeln anklicken):